Mitglieder

Juliane Pies, Jarek Karaczyn und Justyna Szafarczyk

Wir sind der von den Eltern gewählte Schulelternbeirat.

Sprechen Sie uns bei Anregungen, Wünschen und Problemen an, die wir an die Schulleitung und das Kollegium weitergeben können.

Aufgaben

Das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz von 2004 regelt in § 40 und § 41 ➚ alle Angelegenheiten des Schulelternbeirats.

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.

— SchulG §40, Rheinland-Pfalz, 30.3.2004, Fassung vom 26.6.2020

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Broschüren Elternmitwirkung

Diese Broschüre für die Schulen in Rheinland-Pfalz richtet sich an alle Eltern.

Kontakt zu uns

seb@grundschule-rohrerhof.de

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