Aufsicht
Wir beschreiben Ihnen hier, wie die Aufsicht an der Grundschule Rohrerhof organisiert ist.
Frühaufsicht: Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr auf dem Schulhof. Um 7.50 Uhr gehen die Kinder in die Klassen, wo der offene Anfang startet.
Pausenaufsicht: Während den Hofpausen beaufsichtigen eine Lehrkraft vorne und eine zweite Lehrkraft hinten den Schulhof.
Aufsicht nach der Schule: In den ersten Wochen nach der Einschulung übergeben die Lehrkräfte die Kinder am Schultor persönlich an die Eltern oder an vertraute Angehörige. Diese Regelung gilt, bis sich die Kinder sicher in die neuen Abläufe eingewöhnt haben und die eigenständige Übergabe möglich ist. Anschließend begeben sich die Kinder selbstständig zum Schultor.
Grundsätzlich gilt:
In den Pflicht- und weiterführenden Schulen bedürfen die minderjährigen Schülerinnen und Schüler einer besonderen Aufsicht. Ein Erziehungsziel ist es, die Fähigkeit der Jugendlichen zu selbstständigem und eigenverantwortlichen Handeln zu fördern. Diesem Erziehungsziel muss sich die Aufsicht anpassen. Eine ständige Überwachung würde die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu selbstständigen Persönlichkeiten behindern. … Da der Lehrer nicht jedes einzelne Kind ständig im Auge behalten kann, müssen sich die Schüler zumindest durch die Anwesenheit des Lehrers beaufsichtigt fühlen.
— Quelle: Unfallkasse RLP, Aufsicht und Haftung in der Schule ➚
Mehr Informationen zur Aufsicht in Schulen, sowie Haftungsansprüchen von Eltern gegenüber in der Schule tätigen Personen und umgekehrt finden Sie im obigen Link bei der Unfallkasse RLP (Stichwort: Haftungsprivileg). Dort befinden sich auch die entsprechenden Verweise zum Landesrecht, Verwaltungsvorschriften etc.
Betreuung (Spielbetreuung)
Montags bis freitags findet die „Betreuende Grundschule“ (Betreuung) nach dem Unterricht bis maximal 14.00 Uhr statt. Die Betreuung ist ein außerunterrichtliches Angebot der Schulverwaltung Koblenz. Es ist offen für alle Kinder und kostenpflichtig. Die Betreuungskräfte sind entweder von der Stadt Koblenz oder von der katholischen Familienbildungsstätte angestellt. Derzeit betreuen die Kolleginnen Frau Gläske und Frau Pohl die Gruppe von ca. 20 Kindern.
Melden Sie Ihr Kind direkt bei der Schulverwaltung Koblenz an und nicht in der Schule (Online-Antrag unten). Sobald Ihr Kind angenommen und zugelassen ist, bekommen Sie von der Schulverwaltung Koblenz einen Brief nach Hause. Erst damit(!!) kann Ihr Kind an der Betreuung bis 14.00 Uhr teilnehmen. Fragen Sie bitte bei der Schulverwaltung Koblenz ➚ nach, falls Sie längere Zeit keine Antwort erhalten, und nicht in der Schule.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind nicht teil der „Betreuenden Grundschule“ und organisieren sie auch nicht. Dafür ist die Schulverwaltung Koblenz zuständig.
Der Antrag ist einmalig und läuft bis zur Kündigung oder endet automatisch am Ende von Klasse 4 oder bei Umzug. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: 15. März. Bitte geben Sie die ausgefüllte Notfall-Liste Ihrem Kind am ersten Betreuungstag für die beiden Kolleginnen aus der Betreuung mit.
Für dieses Angebot ist nicht die Grundschule Rohrerhof verantwortlich, sondern die Schulverwaltung Koblenz.
Kontakt: Kultur- und Schulverwaltungsamt in Koblenz, Abt. Schülerbezogene Leistungen ➚
Beurlaubung
Wenn Ihr Kind beurlaubt werden muss, zum Beispiel wegen eines Arzttermins oder anderer Abwesenheiten, wenden Sie sich bitte zunächst an die Lehrkraft Ihres Kindes. Beurlaubungen von bis zu drei Tagen kann die Lehrkraft direkt genehmigen.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien
Handelt es sich um eine Beurlaubung von drei Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien, bitten wir Sie, einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung zu richten. Die Schulleitung entscheidet in Ausnahmefällen über die Genehmigung. Sollten Sie ohne vorherige Genehmigung in den Urlaub fahren, können rechtliche Konsequenzen entstehen.
Urlaub und längere Abwesenheiten
Für längere Beurlaubungen, etwa im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit der Lehrkraft auf. Reichen Sie zusätzlich einen formlosen Beurlaubungsantrag oder unseren Vordruck bei der Schulleitung ein. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag und gibt die Entscheidung Ihrem Kind mit. Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Postmappe Ihres Kindes.
Einschulung
Bereits im letzten Kindergartenjahr beginnen die ersten Vorbereitungen für Sie und Ihr Kind, damit der Übergang in die 1. Klasse an unserer Schule reibungslos gelingt.
Detaillierte Informationen zum Ablauf und weiteren wichtigen Themen finden Sie unter: Einschulung
Termin: Die Einschulung findet jeweils am Dienstag nach Schuljahresbeginn statt.
Infoabend (Elternabend)
Jedes Schuljahr findet in den ersten sechs Wochen verpflichtend ein Elternabend statt. Weitere Elternabende können im Laufe des Schuljahres nötig sein, zum Beispiel wenn eine Klassenfahrt vorbereitet wird. Im Interesse Ihres Kindes bitten wir alle Eltern, an den Elternabenden teilzunehmen. Mehr im Abschnitt: Mitwirkung der Eltern
Förderverein
Der Förderverein besteht aus Personen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Ihre Kinder weitere und zusätzliche Angebote erhalten, die sich positiv auf die Bildung auswirken. Jeder kann mitmachen. Es wäre toll, wenn auch Sie sich beteiligen. Mehr dazu finden Sie beim Förderverein – Freundeskreis der Grundschule Metternich Rohrerhof e.V.
Frühstück
Den Beginn der Frühstückspause entnehmen Sie bitte unseren Unterrichtszeiten.
Damit Ihr Kind sich gut konzentrieren und aktiv am Unterricht teilnehmen kann, empfehlen wir täglich ein gesundes Frühstück und ausreichend Wasser mitzugeben. Eine ausgewogene Frühstücksbox könnte beispielsweise enthalten:
- Brot mit herzhaftem Belag (bitte möglichst auf süße Aufstriche wie Nutella verzichten)
- Eine bunte Auswahl an Obst und Gemüse
- Wasser als Getränk
Bitte verzichten Sie auf Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke. Wasser ist das beste Getränk für Kinder und unterstützt ihre Konzentration und Gesundheit optimal.

Fundsachen

Hat Ihr Kind eine Jacke verloren? Schuhe? etc. Sie finden im Erdgeschoss hinter der Glastür links eine Kiste mit allen Gegenständen, die wir finden und angeblich niemandem mehr gehören.
Hausaufgabenhilfe
Wir bieten dienstags, mittwochs und donnerstags für 45 Minuten direkt nach Schulschluss eine qualifizierte Hausaufgabenhilfe ➚ an – auch Hausaufgabenbetreuung genannt. Die Hausaufgabenhilfe ist kostenlos und richtet sich insbesondere an Kinder mit Migrationshintergrund. Die Klassenlehrerinnen sprechen in den ersten ca. vier Wochen eines Schuljahres die Eltern derjenigen Kinder an, die sie für die Hausaufgabenhilfe empfehlen würden. Wer die Hausaufgabenbetreuung aktuell durchführt, erfahren Sie bei weiteres Personal.
iPad & Laptop
Um das Lernen zu Hause und in der Schule optimal zu unterstützen, stellt die Schulverwaltung Koblenz Schülerinnen und Schülern ab Klasse 3 ein iPad oder einen Laptop leihweise zur Verfügung.
Ab Klasse 3 werden diese Geräte regelmäßig im Unterricht eingesetzt und sind den Schulbüchern gleichgestellt. Die Teilnahme an der Ausleihe ist auf Grundlage eines Beschlusses der Gesamtkonferenz verpflichtend.
Wichtig: Die Organisation und Verwaltung der Geräte erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung Koblenz. Die Grundschule Rohrerhof ist nicht in den Ausleihprozess eingebunden.
Die Verantwortung für das ausgeliehene Gerät liegt bei den Erziehungsberechtigten. Bei Fragen zur Rückgabe, bei technischen Problemen oder im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an die Schulverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Bei Problemen rufen Sie an: 0261 – 129-1926 oder schreiben Sie eine E-Mail an: ticket.bildung@stadt.koblenz.de
Für dieses Angebot ist nicht die Grundschule Rohrerhof verantwortlich, sondern die Schulverwaltung Koblenz.
Kontakt: Kultur- und Schulverwaltungsamt in Koblenz, Abt. Schülerbezogene Leistungen ➚
Klassenfahrt
In der Regel führt die Klasse im Laufe des 4. Schuljahres eine Klassenfahrt durch. Klassenfahrten dauern in der Regel drei Wochentage (zwei Übernachtungen). Die Klassenlehrerin informiert Sie über den Ablauf, die Kosten und mehr frühzeitig auf einem Elternabend.
Eltern, die Anspruch auf Wohngeld haben, können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Krankmeldung
Bitte informieren Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn (bis spätestens 7.50 Uhr), falls Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Nutzen Sie hierfür bitte Sdui – die Schulapp.
Sollte ein Kind nach Unterrichtsbeginn unentschuldigt fehlen, sind wir verpflichtet, die Erziehungsberechtigten umgehend zu kontaktieren. Falls keine Rückmeldung erfolgt und der Verbleib des Kindes nicht geklärt werden kann, sehen wir uns aus Gründen der Fürsorge verpflichtet, das Ordnungsamt einzuschalten, um den Aufenthaltsort des Kindes festzustellen.
Wir bitten Sie, diese Abläufe zu beachten, da häufige Anrufe während des Unterrichts den Ablauf stören und die Lernatmosphäre beeinträchtigen.
Download: Sdui – die Schulapp
Krankmeldung mit Sdui
In Ausnahmefällen schreiben Sie der Klassenlehrerin eine SMS oder sprechen Sie bis 7.50 Uhr auf den Anrufbeantworter der Schule.
Läuse
Kinder mit Läusen dürfen laut Bundesseuchengesetz nicht in die Schule kommen.
- Entdecken Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse, gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt.
- Informieren Sie den Klassenlehrer.
- Schicken Sie Ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn es keine Kopfläuse mehr hat. Geben Sie Ihrem Kind für die Schule die Bescheinigug des Hausarztes mit.
Download: Kopfläuse (mehrere Sprachen) ➚
Masern
Bei der Schulanmeldung ist der Nachweis des Masernimpfschutzes erforderlich.
Info Masernschutz ➚ & Impfausweis ➚
Mitwirkung der Eltern
Im Regelfall werden alle zwei Jahre auf dem ersten Elternabend (Klassenelternversammlung ➚, SchulG §39) zwei Klassenelternsprecher gewählt. Klassenelternsprecher zu sein, bedeutet ein Ehrenamt auszuüben. Damit haben Sie Anspruch auf einen Urlaubstag bei Ihrem Arbeitgeber, z.B. für Fortbildungen des Landeselternbeirats RLP ➚.
Sie als Eltern haben verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber der Schule. Informieren Sie sich darüber gerne in der Broschüre.
Wir empfehlen allen Eltern diese Broschüre ➚.

Alle zwei Jahre wird auch der sog. Schulelternbeirat gewählt, der aus drei Mitgliedern besteht. Es dürfen sich alle Eltern der Schule zur Wahl aufstellen lassen. Der Schulelternbeirat spielt laut Schulgesetz eine wichtige Rolle bei der Mitgestaltung der Schule. Er vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und auch gegenüber der Öffentlichkeit. Der Schulelternbeirat soll auch die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in der Schule fördern und mitgestalten. Sie sind stimmberechtigt bei Gesamtkonferenzen.
Schulanmeldung
Wenn Sie neu in unseren Schuleinzugsbereich gezogen sind und Ihr Kind nun bei uns anmelden müssen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Vereinbaren Sie einen Anmeldetermin mit uns.
- Bringen Sie in die Schule dann bitte mit:
a) Geburtsurkunde (oder Stammbuch),
b) Impfausweis (Masernschutz ➚),
c) alle per Post zugeschickten Unterlagen (siehe auch: Download)
Schulbescheinigung
Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht, um die Schulbescheinigung zu bekommen. Bitte beachten Sie, dass es ein paar Tage dauern kann, da die Sekretärin nur dienstags und donnerstags in der Schule ist. Wir geben die Schulbescheinigung Ihrem Kind mit. Bitte kontrollieren Sie die Postmappe.
Schulbuchausleihe
In Rheinland-Pfalz besteht das Angebot, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Verantwortlich für die Ausleihe und Rückgabe der Schulbücher ist die Schulverwaltung Koblenz. Eine aktuelle Liste der Schulbücher, die Sie für Ihren Ausleiheantrag angeben müssen, finden Sie bei Download.
Es gibt zwei Arten der Schulbuchausleihe:
- kostenlose Ausleihe: Wenn das Einkommen der Eltern unter einem bestimmten Betrag ➚ liegt.
- freiwillige kostenpflichtige Ausleihe: Wenn das Einkommen der Eltern über einem bestimmten Betrag ➚ liegt.
Bitte sprechen Sie unbedingt mit der Klassenlehrerin über die Schulbuchausleihe insbesondere dann, wenn Sie freiwillig an der Ausleihe teilnehmen, welche Bücher genau Sie für Ihr Kind kaufen sollten.
Für dieses Angebot ist nicht die Grundschule Rohrerhof verantwortlich, sondern die Schulverwaltung Koblenz.
Kontakt: Kultur- und Schulverwaltungsamt in Koblenz, Abt. Schülerbezogene Leistungen ➚
Schwimmunterricht
Im 4. Schuljahr erhalten alle Kinder verpflichtend Schwimmunterricht. Aus Sicherheitsgründen werden die Schülerinnen und Schüler in Schwimmer- und Nichtschwimmergruppen eingeteilt.
Ziel des Schwimmunterrichts ist nicht nur die Einführung in grundlegende Schwimmtechniken, sondern vor allem die Wassergewöhnung und die Überwindung möglicher Ängste – insbesondere das sichere Untertauchen. Wie der Koblenzer Olympiateilnehmer Alejandro Carrizo von der Schwimmschule La Ola betont: „Schwimmen ist, den Kopf unter Wasser zu bekommen.“ Herr Carrizo wird im Schuljahr 2024/2025 mit seiner langjährigen Erfahrung im Leistungs- und Spitzensport den Schwimmunterricht gestalten.
Vor Beginn des Unterrichts erhalten Sie einen Elternbrief, in dem Sie die Schwimmfähigkeit Ihres Kindes einschätzen können. Bitte beachten Sie, dass das Seepferdchen-Abzeichen kein verlässlicher Nachweis für sicheres Schwimmen ist. Der Erwerb eines Schwimmabzeichens ist im Rahmen des regulären Unterrichts aus organisatorischen Gründen leider nicht vorgesehen.
Aufsicht und Sicherheit: Der Schwimmunterricht wird stets von zwei qualifizierten Lehrkräften begleitet, die über eine gültige Unterrichtserlaubnis mit Rettungsschwimmernachweis verfügen. Sollte eine Lehrkraft kurzfristig ausfallen, kann der Schwimmunterricht nicht stattfinden.
Tipp für zu Hause: Nehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind an der Aktion #ICHBINWASSERDICHT ➚ teil – eine schöne Möglichkeit, sich auf das Schwimmen vorzubereiten.
Sdui – die Schulapp
Mit Sdui erhalten Sie alle aktuellen Nachrichten aus der Schule. Hierüber versenden die Schulleitung oder die Klassenlehrerin wichtige Infos, die Sie oder Ihr Kind betreffen. Darüber hinaus können Sie mit Sdui alle Lehrer der Schule datenschutzkonform kontaktieren. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort. Bitte beantragen Sie ein Passwort, falls Sie noch keines erhalten haben.
Sdui funktioniert nicht? Sollten Sie keine Benachrichtigungen von Sdui erhalten, liegt das in 98% aller Fälle an den Energiespareinstellungen Ihres Smartphones. Informieren Sie sich bitte bei Dontkillmyapp ➚, falls Sie ein Smartphone mit Android haben. Da jeder Hersteller andere Lösungswege nutzt, können wir Ihnen hier keine einheitliche Lösung zeigen. Alternativ starten Sie Sdui bitte regelmäßig manuell.
Download
-
Apple: App Store ➚
-
Android: Google Play Store ➚
Wichtig: Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommt, schicken Sie uns mit Sdui die Krankmeldung zu.
Sportunterricht
Ohrringe, Uhren etc. dürfen während des Sportunterrichts nicht getragen werden, um Verletzungen vorzubeugen. Ohrringe etc., die nicht entfernt werden können, müssen vor dem Sportunterricht beispielsweise mit Pflaster abgeklebt werden. Bitte üben Sie das mit Ihrem Kind oder kleben Sie die Stellen noch zu Hause ab, da die Lehrerinnen und Lehrer diese Aufgabe nicht übernehmen.
Eine Brille kann bei erheblicher Beeinträchtigung der Sicht getragen werden. Eine Sportbrille ist empfehlenswert.
- Hilfsmittel im Schulalltag – Was ist zu beachten? Brille, Zahnspange, Hörgerät etc. ➚
- Elterninformation zum Sportunterricht ➚
Wichtig: Bitte üben Sie noch vor der Einschulung das schnelle An- und Ausziehen und Schuhe binden. Die Lehrerinnen und Lehrer binden die Schnürsenkel nur in einem Notfall.
Unterrichtszeiten
Im Schuljahr 2023/2024 haben wir im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat die Unterrichtszeiten verändert. Auf unserem Schulprofil finden Sie die derzeit gültigen Unterrichtszeiten.
Zeugnisse
Zum Halbjahr der Klasse 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Zeugnis. Die Eltern werden zu einem ersten Elterngespräch eingeladen. Am Ende des ersten Schuljahres und am Ende des zweiten Schuljahres wird ein Zeugnis erstellt. Es enthält keine Noten, sondern Aussagen über den Leistungsstand und die Lernfortschritte.
Im dritten und vierten Schuljahr erhält Ihr Kind ein Notenzeugnis mit Könnensprofilen. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine Empfehlung für eine weiterführende Schule ausgesprochen.
Die Zeugnisausgabe am Schuljahresende ist immer der letzte Schultag vor den Sommerferien. Unterrichtsende ist an diesem Tag um 12.15 Uhr. Die Betreuung findet an diesem Tag weiterhin bis 14.00 Uhr statt.
letzte Aktualisierung am: